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Negev Coexistence Forum for Civil Equality
פורום דו-קיום בנגב לשוויון אזרחי
منتدى التعايش السلمي في النقب من أجل المساواة المدنية

Pressemitteilung: NCF veröffentlicht Stellungnahme zum “Wald der deutschen Länder” und Antworten der SPD auf den Brief vom Dezember [vom 23.12.2012]

27.03.2013

Hintergrund:

Im Dezember 2012 veröffentlichte die Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) einen Spendenaufruf zur Pflanzung von Bäumen im “Wald deutscher Länder”. Dieser Wald befindet sich im israelischen Negev und wurde teilweise auf Land gepflanzt, das von Bedouin_innen, die Bürger des Landes Israel sind, beansprucht wird. Als Antwort auf diese Spendenaktion, schrieb das Negev Coexistence Forum (NCF) einen Brief an die SPD Parteimitglieder, und forderte sie auf, das Spendenprojekt zu stoppen. Das NCF erklärte ihnen die komplexe Realität im Negev [1]. Darüber hinaus fertigte das NCF ein Video mit Dr. Awad Abu Freich an, einem der Besitzer des Landes, auf dem der Wald angepflanzt ist. Die SPD reagierte auf diesen Brief, in dem sie sich beim Jüdischen Nationalfonds JNF/KKL über diesen speziellen Wald erkundigte.

Die Position des NCF:

(Mittwoch, 27. März 2013, Beer Sheva, Israel)

Die Antworten des JNF / KKL an die SPD hinsichtlich des “Waldes deutscher Länder” fielen eher fadenscheinig aus. Sie dienen als Rechtfertigung für die diskriminierende Praxis des JNF, auf umstrittenem Land Wälder anzupflanzen im Bestreben darum die Judaisierung [2] des Negev / Naqab voranzutreiben – eine Praxis, die sowohl in Israel und als auch im Ausland kritisiert wird. Durch die Partnerschaft mit dem JNF macht sich die SPD mitschuldig an dieser diskriminierenden Praxis. Da Gleichberechtigung zu den Grundwerten gehört, denen sich die SPD verpflichtet fühlt, fordern wir die SPD auf, diese Partnerschaft zu überdenken.

Hintergrundinformation zur Rolle des Jüdischen Nationalfonds im Negev / Naqab:

Im Jahr 1971 beschloss das israelische Justizministerium, arabischen Bedouin_innen die Möglichkeit zu bieten Ansprüche auf Land in der Siyag Region einzureichen. Bedouinenfamilien reichten insgesamt 3.200 Forderungen ein über rund 991.000 Dunam (247.000 Acre) Land [3]. Das Verfahren wurde jedoch bald aufgrund einer politischen Entscheidung der Regierung gestoppt. Die Angelegenheit tritt erst im Jahr 2004 als Regierungsprojekt wieder in Erscheinung. Damals beschloss die Regierung Gegenforderungen zu den Ansprüchen der Bedouin_innen einzureichen(Regierungsbeschluss Nr. 216 [Arab 1]: “Ein Plan für den Bedouinen-Bereich im Negev”).

Die israelischen Gerichte akzeptierten die Gegenansprüche des Staates in 100% der Fälle, wobei sie rechtsstaatliche Verfahrensweisen völlig vernachlässigten und immer zu Gunsten des Staates entschieden. Diese Herangehensweise israelischer Institutionen an Landansprüche ist also kein ehrlicher Schlichtungsversuch, sondern vielmehr ein Instrument, die Bedouin_innen ihres Landes zu enteignen.

Darüber hinaus schenkt der JNF der Realität der umstrittenen Landansprüche keinerlei Beachtung. Er hat ohne Rücksicht auf den legalen Status der umstrittenen Flächen Bäume gepflanzt und Aufforstungsprojekte durchgeführt. Diese Praxis beabsichtigt, die Landschaft auf irreversible Art umzuformen und so Fakten zu schaffen, die es den Bedouin_innen unmöglich machen, auf das Land zurückzukehren, das sie einst bewohnt haben. Viele JNF-Wälder, einschließlich des „Walds der Botschafter“ und des „Goral Walds“, zeigen das irreführende Verhalten des JNF beim Verfolgen seiner Aufforstungsprojekte auf Land, das im Besitz von Bedouin_innen ist, etwa den Al-Turi, Al-Malachi, Abu Zaied und Al-Ukbi Familien. Darüber hinaus ist der JNF aktiv in die Zerstörung von Häusern im Negev/Naqab verwickelt.

Hier ein Video, das die aktive Beteiligung des JNF an Häuserzerstörungen enthüllt Der „Wald der deutschen Länder“ und umstrittene Landansprüche:

Im speziellen Fall des „Waldes der deutschen Länder“ ist die Beteuerung des JNF, er pflanze keine Bäume auf rechtlich umstrittenen Flächen, falsch.

Die Abu Freich Familie hält Ansprüche auf einen Teil des Landes, auf dem “Wald der deutschen Länder“ gepflanzt wurde, aufrecht. Die Besitzansprüche wurden im Jahr 1980 eingereicht (siehe Anhang 1), aber vom Grundbuchamt des Justizministeriums nie ernsthaft überprüft. Das Grundbuchamt wies die Ansprüche von vornherein ab, da der Staat sich das Land bereits angeeignet hatte.

Diese Ablehnung der Ansprüche steht im Widerspruch zu den originalen traditionellen Dokumenten, die den Besitzanspruch der Familie belegen (siehe Anhang 2).

Die bedouinischen Besitzer_innen des Landes, auf dem der “Wald der deutschen Länder“ wächst, wurden mit einer gut dokumentierten Vorgehensweise enteignet, bei der der Staat und der JNF Hand in Hand arbeiten [4]. In diesem Fall scheint es so zu sein, dass der Staat vor dem JNF die Autorität über das umstrittene Land übernommen hat. Das Negev Coexistence Forum (NCF) bittet die SPD dringend, ihr Mitwirken an dieser diskriminierenden Praxis zu beenden. Der NCF hofft, dass die SPD ihre Unterstützung für den “Wald der deutschen Länder“ zurück zieht und statt dessen in Projekte investiert, die allen Bewohner_innen – jüdischen und arabischen – des Negev/Naqab zu Gute kommt.

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1 https://www.dukium.org/eng/?p=2098

2 Dies ist der Prozess, mit dem jüdisch geführte Institutionen in Israel die jüdische Anwesenheit in den früher von Arabern bewohnten Gebieten verstärken, um den jüdischen Anspruch auf das Land zu legitimieren.

3 https://www.dukium.org/wp-content/uploads/2011/06/NCF-CounterClaims-Dec10.pdf , page

4“An Open Letter to Effie Stenzler, Chairman of the Jewish National Fund Directorate,” 2/2/2013. Retrieved at https://www.dukium.org/eng/?p=2177 .

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Anhang 1
Aktueller Grundanspruch:

Seite 1:
Übersetzung des Briefkopfs:
Staat Israel
Justizministerium

Claim1

Übersetzung

1. Die Antragsteller: [Antragsteller aufgeführt]

2. Der Status des behaupteten Anrechts: [Besitz bis 1956]

3. Einzelheiten zu den Ankaufsrechten: [Unser Vater]

4. Registrierinformation in der aktuellen Registratur: [leer]

5. Grundsteuerzahlung: [leer]

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Seite 2:

Claim2

Übersetzung:

6. Beschreibung des Grundstücks:

– Landwirtschaftsland

– Grenzen: Im Norden—Das Land von Abd Alhafeth Madni, Der Wadi; Im Osten—Die Grundstücke von Hussain; Im Süden– El Haj Khalil El Asad; Im Norden —Salim Elkhbibi

– Fast 200 dunams

7. Untersuchung der Umstände, die zu einer Enteignung führten: [leer]

8. Anträge zur Verteilung: [leer]

9. Pfandrechte auf dem Grundstück oder auf Teilen des Grundstücks: [leer]

10. Unterstützende Urkunden: (leer]

11. Zusätzliche Aussage oder zusätzliche Information: [leer]

———————————-

Seite 3:

Claim3

Übersetzung:

Der Anspruch würde nur für Land akzeptiert werden, das den Prozess der Landregistrierung noch nicht durchlaufen hat.

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Seite 4:

Claim4

Übersetzung (wie vom Grundbuchamt des Justizministeriums dargelegt):

Das Land, das in diesem Aktenvermerk beansprucht wird, befindet sich in den Blöcken 100222/1 und 100223/1. Diese Blöcke durchliefen den Landregistrierungsprozess am 27.10 80 und am 25.5. 81. Daher habe ich nicht die Ermächtigung, diesen Aktenvermerk zu akzeptieren. Eine Benachrichtigung dieser Entscheidung wird Herrn Khaled Abu Friech per Post zugehen. — Yitzhak Gabai (Unterschrift), 25.2.87, Berschewa

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Anhang 2

Dokument, das den beduinischen Besitz von Land im “Wald der deutschen Länder” begründet:

Arabic Land claim

Zusammenfassung dieses Dokuments:

Zahlung: 150 Palästinensische Pfund

Der zu bestätigende Vertrag lautet wie folgt: hiermit, beurkundet an dem Tag des Vertrags und mit dem unten aufgeführten Zeugen, hat der Käufer Sweilem Freich Turi Ataiwrh selbst, für sich persönlich und ohne das Geld von anderen, vom Verkäufer Hussein ibn Salaam Batahat … gekauft. Der Verkäufer bezeugt, dass dies sein Besitz ist, und dass er berechtigt ist, den Besitz legal zu verkaufen und die Zahlung dafür in Empfang zu nehmen … Dieses Land mit all seinen Rechten, Straßen, Einrichtungen, und allem, was ihm zugeordnet wird und rechtlich als Teil von ihm anerkannt ist, wird an den Käufer verkauft. Dieser Verkauf ist gültig, rechtlich fehlerfrei, und absolut bindend zur Zufriedenheit beider Seiten, ohne Ungerechtigkeit, Ungültigkeit oder Verfälschung. … Dieser Vertrag wird mit der Unterschrift sofort gültig, und im Fall einer Verletzung der vorliegenden Vereinbarung sind beide Seiten verpflichtet, die vorgesehenen Justizbehörden zu verständigen.

Datum 5.7.1930

Zeuge: Ali Abu Aisha Abdul Ghani

Verkäufer: Hassan ibn Salaam Albithan

Das oben erwähnte Grundstück und seine Grenzen sind das Land meines Bruders Ben Salam Batahat und sein Besitz, und ich genehmige diese Transaktion mit meiner Unterschrift und meinem Fingerabdruck.

Khadra bin Salaam Batahat

Eid bin Salaam Batahat

Wir warten gegenwärtig auf eine Antwort auf die Stellungnahme von der Sozialdemokratischen Partei.

Für weitere Informationen schauen Sie sich bitte das folgende NCF Originalvideo an: Forest of German States in the Negev.

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Quelle deutsche Übersetzung der Stellungnahme: www.bds-kampagne.de

Quelle Original:

http://us4.campaign-archive2.com/?u=e8e84502ef33a494e8d51c62e&id=51a6ccab86

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